Wuppertaler Tennis-Club Dönberg e.V.

Tennisplatzordnung

  1. Die Einhaltung der Tennisplatzordnung ist für jeden Spieler verbindlich. Die Benutzung der Tennisplätze inklusive aller dazugehörigen Anlagen wie Sanitärräume, Clubhaus usw. erfolgt für alle auf eigene Gefahr. Der Tennisclub übernimmt für Unfälle keinerlei Haftung. Spieler, die den Platz bzw. Eigentum des Clubs beschädigen, haften für diese Schäden und können vom Club haftbar gemacht werden.
  2. Der Tennisplatz darf nur mit Tennisschuhen, in entsprechender Kleidung und nur für den Tennisspielbetrieb betreten werden.
  3. Der Tennisplatz muss freigegeben und spielfähig sein. Die Entscheidung, ob der Platz bespielbar ist oder nicht, obliegt dem Vorstand bzw. dem Platzwart. Unbespielbare Plätze werden entsprechend gekennzeichnet.
  4. Die Spielzeit beträgt auf den Plätzen 60 Minuten (inkl. Platzpflege). Vor Betreten des Platzes ist der Clubausweis an die Platztafel zu stecken. Ein Weiterspielen nach Beendigung der Spielzeit ist nur dann gestattet, wenn keine anderen Mitglieder warten.
  5. Bei Trockenheit ist der Platz vor und nach dem Spiel ausreichend zu bewässern.
  6. Ziehen sie den Platz nach dem Spiel ab (von außen nach innen). Sind beim Spiel gröbere Unebenheiten oder Löcher entstanden, müssen diese vor dem Abziehen ausgebessert werden. Die Linien müssen mit den vorhandenen Besen gesäubert werden. Die Geräte sind nach der Benutzung wieder ordnungsgemäß abzustellen bzw. aufzuhängen.
  7. Linien bitte nach dem Spiel mit dem Besen abfegen.
  8. Benutzte Geräte sind wieder ordnungsgemäß zu versorgen.
  9. Die Umkleidekabinen dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden.
  10. Sparen Sie im Interesse aller Clubmitglieder Energie und senken Sie die dadurch anfallenden Kosten. Drehen Sie beim Verlassen der Umkleide- und Sanitärräume immer das Licht ab und überzeugen Sie sich, dass Brausen und Wasserhähne abgedreht sind. Lassen Sie Ihre Tennisausrüstung inkl. Bekleidung, Schuhe, Taschen und Waschzeug nicht in den Umkleidekabinen bzw. im Clubhaus liegen. Für Kleidung und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  11. Gastspieler: Alle Mitglieder werden gebeten, Gastspieler in die Anlage einzuweisen und diese so gut es geht zu unterstützen. Die Spielgebühr für Gäste beträgt € 10,00 pro Person. Wenn mit dem Vorstand nichts anderes vereinbart wurde, ist dieser Betrag vor Spielbeginn bei der Gastronomie zu bezahlen oder mit einem entsprechenden Beleg (Datum und Name) im Briefkasten im Clubhaus zu deponieren. Gastspiele dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn die Plätze nicht von Mitgliedern beansprucht werden. Gastspieler dürfen maximal fünfmal pro Jahr spielen.
  12. Es dürfen keine Gläser auf den Tennisplatz mitgenommen werden (Verletzungsgefahr).

Wenn jedes Mitglied diese Punkte beachtet, haben alle einwandfreie Tennisplätze.

Der Vorstand

 

Platzpflegeanleitung

 


Im Downloadbereich kann die Tennisplatzordnung als pdf-Dokument herunter geladen werden.

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