2G-Regelung ab 24.11.2021
Ab 24.11.2021 gilt in Nordrhein-Westfalen im gesamten Freizeitbereich, also auch im Sport - und dort vor allem in den Sporthallen - für Personen ab 16 Jahren die sogenannte 2G-Regel.
Konkret bedeutet das:
Nur Geimpfte und Genesene haben Zugang zur Tennishalle - dies gilt gleichermaßen für Zuschauer, Eltern und Aktive!
Ausnahmen gibt es für:
• Kinder bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren (Schülerausweis vorzeigen)
• Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können.
Diese Personen müssen über einen Testnachweis (höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder höchstens 48 Stunden alter PCR-Test) verfügen und ihn vor Betreten der Halle vorlegen.
Die entsprechenden Nachweise müssen VOR Betreten der Halle als Scan per eMail an tennishalle@wtcd.de geschickt werden.