Wuppertaler Tennis-Club Dönberg e.V.

2G-Regelung ab 24.11.2021

 

Ab  24.11.2021 gilt in Nordrhein-Westfalen im gesamten Freizeitbereich, also auch im Sport - und dort vor allem in den Sporthallen -  für Personen ab 16 Jahren die sogenannte 2G-Regel.

Konkret bedeutet das:

Nur Geimpfte und Genesene haben Zugang zur Tennishalle - dies gilt gleichermaßen für Zuschauer, Eltern und Aktive!

Ausnahmen gibt es für:

•  Kinder bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren (Schülerausweis vorzeigen)

•  Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können.

Diese Personen müssen über einen Testnachweis (höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder höchstens 48 Stunden alter PCR-Test) verfügen und ihn vor Betreten der Halle vorlegen.

Die entsprechenden Nachweise müssen VOR Betreten der Halle als Scan per eMail an tennishalle@wtcd.de geschickt werden.

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