Informationen zur Übergangssaison 2020 im TVN
Stand: 31.05.2020
Die WO/TVN wird für die Übergangssaison in folgenden Punkten angepasst:
Hygiene- und Infektionsschutzkonzept nach CorSchVO
Die Coronaschutzverordnung des Landes in der ab 30.05.2020 gültigen Fassung setzt zur Durchführung der Wettspiele ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept voraus. Die Durchführung der Wettspiele muss somit nach den Maßgaben des von der IG Tennis NRW erstellten Konzeptes vom 31.05.2020 verbindlich erfolgen. Änderungen der Verordnung, die während der Spielzeit erfolgen, sind ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit zu berücksichtigen und
umzusetzen.
Spieltermine
Angesetzte Begegnungen können im beiderseitigen Einverständnis bis zum 27.09.2020 verlegt werden. Erfolgt keine Einigung, ist der angesetzte Termin verbindlich. Die Verlegung ist durch den Heimverein über nuLiga einzugeben.
Beginn eines Wettspiels
Aufgrund der Vorgaben der Behörden können sich die Mannschaftsführer einvernehmlich darauf einigen, dass die für die Begegnung vorgesehenen Spieler zu unterschiedlichen Zeiten auf der Anlag eintreffen können – Unterteilung der ersten und zweiten Runde – somit muss die Mannschaft zum Wettspielbeginn nicht vollständig anwesend sein. Für die unterschiedliche Anfangszeit der Runden sind feste Uhrzeiten zu vereinbaren. Erfolgt keine Einigung, müssen alle Spieler rechtzeitig zum Beginn anwesend sein.
Doppelspielen
Das Doppelspielen unter Wettkampfbedingungen ist gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 30.05.2020 erlaubt. Bei einem Verbot entfallen die Doppel.
Betreuung
Die Möglichkeit einer Betreuung der Spieler hängt von den Vorgaben der Behörden ab – nach jetzigem Stand müssen bei der Betreuung die Abstandsregeln eingehalten werden.
Aufgaben des Gastgebers/Halle
Der Wettkampf in einer Halle ist nach der jetzigen CorSchVO bis zum 15.06.2020 nicht erlaubt.
Auf- und Abstiegsregelungen
Die Auf- und Abstiegsregelungen werden nicht separat veröffentlicht. Es gilt 1 Aufsteiger pro Gruppe – insofern mindestens ein Spiel gespielt wurde – und kein Absteiger. Die Gruppengrößen müssen für die Sommersaison 2021 flexibel angepasst werden; evtl. durch eine weitere Gruppe in einer Altersklasse. Der Aufstieg aus der NL in die Regionalliga West ist möglich.
Nichtantreten einer Mannschaft
Sagt eine Mannschaft ein angesetztes Spiel bis 48 Stunden vor dem Spieltag ab oder kann nur unvollständig – bei 6er-Mannschaft mit mindestens 4, bei 4er-Mannschaft mit mindestens 3 Spielern antreten – erfolgt dies sanktionslos. Danach fällt eine Ordnungsgebühr von 50 € an. Das Wettspiel wird bei Nichtantreten mit 0:9 bzw. 0:6 für die absagende Mannschaft gewertet. Treten beide Mannschaften nicht an, wird das Wettspiel mit 0:0 gewertet.
Wertung
Die Wertung der Spiele richtet sich uneingeschränkt nach §18 WO/TVN.